2.02 Übersicht über die Heimkosten ab dem 01.10.2023

Täglicher Pflegesatz:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Einrichtungsein-heitlicher Eigenanteil

43,68 €

35,95 €

35,95 €

35,95 €

35,95 €

Pflegeentgelt

47,79 €

61,27 €

77,44 €

94,30 €

101,86 €

Unterkunft

15,62 €

15,62 €

15,62 €

15,62 €

15,62 €

Verpflegung

5,87 €

5,87 €

5,87 €

5,87 €

5,87 €

Investitionskosten

18,73 €

18,73 €

18,73 €

18,73 €

18,73 €

 

131,69 €

137,44 €

153,61 €

170,47 €

178,03 €

 

Monatlich ergibt das folgenden Betrag als Eigenleistung:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Eigenanteil *

4.006,00€

2.317,10 €

2.317,10 €

2.317,10 €

2.317,10 €

* Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem Einrichtungs-

   einheitlichen Eigenanteil.

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich der Zuschuß für die pflegebedingten Aufwendungen

  • bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 % auf 15 %,
  • bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten von 25 % auf 30 %,
  • bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten von 45 % auf 50 % und
  • bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70 % auf 75 %

Dieses bewirkt bei Ihnen eine direkte finanzielle Entlastung.

Die Pflegesätze richten sich nach der Pflegebedürftigkeit.

Der Staat hilft, wenn das Einkommen (wie die Rente, Unterhaltszahlungen, Mieteinahmen oder Einkommen aus dem Vermögen nicht ausreichen, um diese Kosten aufzubringen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen in der Verwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.